Regeln und Unterschiede für Immobilien-Käufe in Italien (zu Deutschland/Österreich)
Es gibt deutlich Unterschiede im Immobilien-Geschäft zwischen Italien auf der einen Seite, und Deutschland (& Österreich) auf der anderen Seite. Für unsere Kunden haben wir diese Seite eingerichtet, damit Sie sehen und verstehen können, wie Informationen zu interpretieren sind, und das dann auch Ihren Kunden erläutern können.
Aber genau dafür sind wir für Sie da. Bei Interesse an einem Objekt untersuchen wir alles detailliert und geben Ihnen gerne die adäquaten Informationen, die Sie für die notwendige Transparenz benötigen.
Verlassen Sie sich auf uns. Jederzeit.
Wie ist es in Deutschland:
Wie ist es in Italien:
Anzahl Zimmer:
In Deutschland spricht man von Zimmern, dabei sind dabei Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Korridor.... Wohnräume gemeint.
Aber nicht Bad, WC, Gang, Abstellraum, Keller, Treppenräume, Treppen mit mehr als 3 Tritten.
Anzahl Räume / Zimmer: In Italien werden werden immer alle Räume gezählt.
Deshalb geben wir in den Exposee die Räume mit Bezeichnungen an, dazu aber die Aufzählung der Zimmer, damit es keine Missverständnisse gibt.
Berechnung der Wohnfläche in D:
In Deutschland wird die Wohnfläche netto der Räume berechnet:
Wohnflächen mit einer lichten Höhe ab 2m zu 100%,
Flächen im Keller und außerhalb der Wohnung zu 0%,
bei Dachgeschossen alles unterhalb 1m Höhe mit 0% / 1-2m Höhe mit 50%, ab 2m Höhe mit 100%.
Berechnung der Wohnfläche in ITA:
In Italien wird die Wohnfläche inkl. der Wanddicken berechnet.
Berechnet wird anteilig: Balkone 30% / Keller 50% / Treppen 50% / Terrassen 50%
Dafür wird aber werden andere Punkte abgezogen:
So stimmen die Quadratmeterangaben mit der italienischen Berechnung nicht mit der Deutschen überein. Deshalb immer in den Plänen genau nachschauen (die liefern wir immer mit) und vorsichtig mit Angaben gegenüber den Kunden. In Italien werden Immobilien wie vorhanden verkauft nicht die m2.
Berechnung der Steuern für das Objekt in D:
bekannt.
Berechnung der Steuern für das Objekt in ITA:
Bei Luxus-Objekten (A/8, A/9, A/10, A/11) sind 9% vom Verkaufswert, bei "normalen" Objekten 9% vom Kataster-Wert des Objektes als Steuer für den Staat fällig. Den Wert des jeweiligen Objektes wird von Trevalli ermittelt und mitgeteilt.
Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz:
Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz: Ob es sich um den Erst- oder Zweitwohnsitz des Käufers handelt, hat ebenfalls Einfluss auf die zu bezahlende Steuer. Bei Zweitwohnsitz ist der "Valore Catastale" etwas höher als für den Erstwohnsitz (ca. 11% mehr).
Bezahlung der Provision in D:
In Deutschland wird die Provision nach Abschluss des Verkauf/Kauf-Vorgangs bezahlt, inkl. der Gefahr der verspäteten Bezahlung.
Bezahlung der Provision in ITA:
In Italien wird die Provision mit in den Notarvertrag integriert. Am Tag des Notar-Aktes muss das Geld angewiesen sein, andernfalls kommt kommt kein Notarvertrag zustande.
Ablauf der Angebotsabgabe in D:
In Deutschland gibt es hier keine einheitliche Regelung.
Ablauf der Angebotsabgabe in ITA:
In Italien hat der Käufer ein schriftliches Angebot abzugeben, welches rechtlich verbindlich ist. Mit diesem Angebot gehen wir zum Verkäufer, wenn er das akzeptiert, geht es in die nächste Phase.
Verkauf ist in Deutschland im Normal besenrein und leer.
In Italien muss das bei jedem Objekt besprochen werden. Oft werden mit dem Preis auch die Möbel mit verkauft, natürlich bis auf die persönlichen Dinge des Verkäufers.
Das muss genau definiert werden.
Diese Regelung gibt es in Deutschland nicht.
Inhalt des Gilmozzi Gesetz in ITA:
In Italien gibt es eine Regelung, dass in Gemeinden mit vielen Einwohnern (ist relativ), geht es nicht, neu gebaute Häuser für den Tourismus zu bauen, bzw. zu vermieten.
Bei vorhandenen Häusern ist es dann möglich, wenn es bereits Wohnhäuser sind. Die Objekte, die Trevalli anbietet, sind auf dieses Gesetz geprüft und befreit davon. Bei Immobilien, die Gilmozzi unterliegen, dürfen nicht vermietet werden und der Käufer muss wenigstens 3 Monate pro Jahr nachweislich in der Immobilie leben.
Diese Behörde gibt es in Deutschland nicht.
Behörde Agenzia delle entrate in ITA:
Für jeden Vorgang im Bereich Verkauf einer Immobilie muss vor Vertragsabschluss alle Daten bei diese Behörde hinterlegt und bestätigt werden. Erst dann ist ein Notartermin möglich.